IBWF-Beraternetzwerk

Soweit die Frage im Raum steht, ob auch der einzelne Nutzer einer Profilwebseite (z. B.

facebook) nach der bestehenden Rechtslage verpflichtet ist, gemäß TMG

(Telemediengesetz) ein Impressum mit den entsprechenden Pflichtenangaben

bereitzustellen, wird derzeit intensiv diskutiert ob auch gewerbliche Nutzer von Profilen auf

fremden Homepages und Plattformen zur Vorhaltung eines eigenen Impressums verpflichtet

sind.

Aufgrund der hohen Aktualität der Thematik finden sich zu diesem Thema allerdings bislang

nur wenige Stellungnahmen und Entscheidungen. Eine Auswertung der auffindbaren

Meinungen zeigt im Ergebnis aber eine deutliche Tendenz hin zu der Auffassung, dass eine

Verpflichtung von gewerblichen Profil-Nutzern besteht.