Soweit die Frage im Raum steht, ob auch der einzelne Nutzer einer Profilwebseite (z. B.
facebook) nach der bestehenden Rechtslage verpflichtet ist, gemäß TMG
(Telemediengesetz) ein Impressum mit den entsprechenden Pflichtenangaben
bereitzustellen, wird derzeit intensiv diskutiert ob auch gewerbliche Nutzer von Profilen auf
fremden Homepages und Plattformen zur Vorhaltung eines eigenen Impressums verpflichtet
sind.
Aufgrund der hohen Aktualität der Thematik finden sich zu diesem Thema allerdings bislang
nur wenige Stellungnahmen und Entscheidungen. Eine Auswertung der auffindbaren
Meinungen zeigt im Ergebnis aber eine deutliche Tendenz hin zu der Auffassung, dass eine
Verpflichtung von gewerblichen Profil-Nutzern besteht.